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Fachpraktische Tätigkeit

Das 52-Wochen-Fachpraktikum, auch fachpraktische Tätigkeit genannt, richtet sich an alle Studierende des Lehramtes für das Berufskolleg und ist verpflichtend. Es folgt dem Ziel, Studierenden einen Einblick in die Arbeitsfelder der später zu unterrichtenden Schülerinnen und Schülern zu geben und somit im Studium erworbenes theoretisches Wissen mit der Praxis zu verknüpfen. Die fachpraktische Ausbildung ist unabhängig von der Prüfungsordnung (LPO, Bachelor/ Master Modellversuch, Bachelor/ Master LABG 2009) im Allgemeinen dann abzuleisten, wenn keine einschlägige Berufsausbildung vorliegt. Dabei besteht auch die Möglichkeit fachpraktische Tätigkeiten im Rahmen von Auslandspraktika zu absolvieren. Die Anerkennung der insgesamt absolvierten Fachpraktika erfolgt abschließend durch das Landesprüfungsamt.

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